Die Geschäftsordnung

§ 1
Der gesamtpolnische Wettbewerb zur Lösung von Schachaufgaben "Schach-Pferdchen" findet am Donnerstag, den 30. Oktober 2025, um 9:00 Uhr statt.

§ 2
Ziel des Wettbewerbs ist es, das Interesse am Schachspiel zu fördern.

§ 3
Der Wettbewerb richtet sich an Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen.

§ 4
Der Wettbewerb besteht aus der Lösung von 30 Schachaufgaben durch organisierte Gruppen in Schulen aus Polen, Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien, die sich zur Teilnahme anmelden.

§ 5
Der Veranstalter des Wettbewerbs ist die SCHACHPFERDCHEN GmbH, mit Sitz: Pilsudskiego 74/320, 50-020 Wrocław, Polska, Steuer-ID: 8971955421, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 54199005000000, HRB: 0001178002

. Alle Fragen sind an die E-Mail-Adresse wettbewerb@schachpferdchen.de

§ 6
Die Teilnehmer starten in den folgenden Kategorien:
Bauer – Schüler Geburtsjahr 2016 und jünger (ohne Schüler mit einem ELO Standard Ranking über 1600)
Läufer – Schüler Geburtsjahr 2013 - 2015 (ohne Schüler mit einem ELO Standard Ranking über 1600)
Turm – Schüler Geburtsjahr 2011 - 2012 (ohne Schüler mit einem ELO Standard Ranking über 1600)
Dame – Schüler Geburtsjahr 2006 - 2010 (ohne Schüler mit einem ELO Standard Ranking über 1600)
König – alle Schüler, die eine FIDE-Wertung im klassischen Schach (ELO-Standard) über 1600 haben.

Schüler, die ein FIDE-Ranking für klassisches Schach (ELO Standard) von mehr als 1600 haben und in einer anderen Kategorie als König starten, werden disqualifiziert.

§ 7
Die Anmeldung zum Wettbewerb kann nur über das Formular auf der Website www.schachpferdchen.de erfolgen.

§ 8
Der Schulleiter, dessen Schüler am Wettbewerb teilnehmen wollen, ernennt einen Schulkoordinator für den Wettbewerb.

§ 9

  1. Der vom Schulleiter ernannte Koordinator meldet die Schule für den Wettbewerb an und gibt die Anzahl der Teilnehmer in jeder Kategorie an. Bei der Anmeldung wird die Schule automatisch einem der regionalen Komitees gemäß § 5 zugeordnet.

  2. Der Koordinator meldet die Anzahl der interessierten Schüler, die am Wettbewerb teilnehmen werden.

  3. Der Schulkoordinator ist für die Organisation des Wettbewerbs in der Schule verantwortlich und ist insbesondere verpflichtet:
    a) den Wettbewerb gemäß der geltenden Ordnung und den Empfehlungen des für die jeweilige Region zuständigen Organisationskomitees durchzuführen,
    b) das Schulkonto auf dem Wettbewerbsserver unter http://www.panel.schachpferdchen.de/ gemäß den Anweisungen auf der Website zu verwalten,
    c) die Teilnehmer über die Regeln des Wettbewerbs zu informieren,
    d) die Zahlung erfolgt auf Grundlage einer Rechnung, die entsprechend der Anzahl der nach Abschluss des Wettbewerbs zurückgesandten Arbeiten ausgestellt wird.
    e) aktiv mit dem Regionalen Organisationskomitee des Wettbewerbs zusammenzuarbeiten.

§ 10
Nach Bestätigung der Anmeldung der Schule und der Anzahl der Teilnehmer wird ein Paket mit den Antwortbögen und Aufgabenblättern an die Schule geschickt.

§ 11
Die Antwortbögen und Aufgabenblätter werden vor Beginn des Wettbewerbs in einem Paket, aber in separaten Umschlägen an die Schulen geliefert. Die Aufgabenblätter bleiben bis zum Beginn des Wettbewerbs, der um 9:00 Uhr stattfinden sollte, vertraulich. Die Umschläge dürfen erst geöffnet werden, nachdem die Teilnehmer die Identifikationsdaten auf den Antwortbögen in Anwesenheit ihrer Vertreter eingetragen haben.

§ 12
Die Wettbewerbstests bestehen aus 30 Fragen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad (10 Aufgaben à 3 Punkte, 10 Aufgaben à 4 Punkte und 10 Aufgaben à 5 Punkte). Zu Beginn erhält jeder Schüler 30 Punkte, sodass er in jeder Kategorie maximal 150 Punkte erreichen kann.
Für eine nicht gegebene Antwort erhält der Teilnehmer des Wettbewerbs null Punkte. Für eine falsche Antwort erhält der Teilnehmer Minuspunkte in Höhe von 1/4 der für die Aufgabe vorgesehenen Punkte (-0,75, -1 oder -1,25 Punkte).

§ 13
Anleitung zum Ausfüllen des Antwortbogens Der Bogen ist mit einem schwarzen Bleistift oder Kugelschreiber auszufüllen. Die Verwendung von Korrekturflüssigkeit ist nicht gestattet. Bei der Verwendung eines Radiergummis ist dies mit größter Sorgfalt und nur im äußersten Notfall zu tun, da die Gefahr besteht, dass dies als mehr als eine Antwort gelesen wird, was einer fehlenden Antwort gleichkommt. Trage deinen Nachnamen und Vornamen sorgfältig in Großbuchstaben ein und lasse zwischen Nach- und Vornamen ein leeres Feld. Schwärze den Kreis unter deiner Kategorie, insbesondere die Kategorie "König", wenn du ein FIDE-Ranking für klassisches Schach (ELO Standard) von mehr als 1600 hast. Jede Aufgabe hat nur eine richtige Antwort, daher muss im Antwortfeld ein Großbuchstabe eingetragen werden: A, B, C, D oder E. ACHTUNG! Das korrekte Ausfüllen des Antwortbogens ist Teil des Wettbewerbs! Achte auf die Schachenglish-Notation der Züge in den Antworten: Das Schachbrett wird entweder aus der Perspektive der Weißen (Nummerierung 1-8) oder aus der Perspektive der Schwarzen (Nummerierung 8-1) gezeigt, je nachdem, wer am Zug ist. N - Springer (z.B. "Nc3" bedeutet den Zug des Springers auf das Feld c3) B - Läufer R - Turm Q - Dame K - König Bei Bauerzügen gibt es keinen Buchstaben! (z.B. "e4" bedeutet den Zug des Bauern auf das Feld e4).

§ 14
Während des Wettbewerbs ist die Verwendung von elektronischen Geräten und jeglicher Hilfsmittel, einschließlich Schachbrettern, Büchern und Notizen, strengstens untersagt.

§ 15
Bei Ergebnissen, die deutlich von der Norm abweichen, z.B. identische Fehler bei mehreren Schülern derselben Kategorie, unnatürlich überdurchschnittliche Ergebnisse bei vielen Schülern derselben Kategorie usw., kann die Schule aufgefordert werden, einen zusätzlichen Überprüfungstest durchzuführen. Die Kosten für den zusätzlichen Test trägt die Schule, insbesondere wenn der Test die mangelnde Eigenständigkeit der Arbeit bestätigt. Die Weigerung, am Test teilzunehmen, führt zur Disqualifikation. Das Regionale Organisationskomitee teilt dem Schulleiter die Gründe für die Entscheidung, einen Überprüfungstest durchzuführen oder eine Disqualifikation auszusprechen, mit.

§ 16
Das Organisationskomitee des Wettbewerbs stellt den Schulen die Ergebnisse des Wettbewerbs innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Antwortbögen zur Verfügung. Die Schulen erhalten Listen der ausgezeichneten Schüler ihrer Schulen sowie Informationen über die Regeln für die Zuteilung von Preisen.

§ 17
Jeder teilnehmende Schüler erhält ein Teilnahmezertifikat. Die besten 20 % der Schüler in jeder Kategorie erhalten den Titel "Preisträger" und ein entsprechendes Zertifikat. Der Schüler, der in der Schule die höchste Punktzahl erreicht, erhält einen Gutschein für eine kostenlose Teilnahme an [nicht spezifizierter Veranstaltung]. Sollten mehrere Personen die gleiche beste Punktzahl erzielen, erhält der jüngste von ihnen den Gutschein. Wenn der beste Schüler bereits einen Preis gewonnen hat, wird der Gutschein an die Person mit der nächstbesten Punktzahl vergeben.

§ 18

Der gesamte Preispool des Wettbewerbs beträgt 25.000 Euro (oder den Gegenwert in der Landeswährung). In jedem Land beträgt der Preispool 5.000 Euro oder den Gegenwert in der Landeswährung. Der auf ein Land entfallende Pool wird auf die Regionen (Woiwodschaften) verteilt.

Preise:

  • Die 100 besten Schüler erhalten Preise im Wert von 25 Euro – der Teilnehmer, der in seiner Kategorie in der jeweiligen Region die höchste Punktzahl erzielt, erhält ebenfalls einen Preis im Wert von 25 Euro (80 Preise + 20 Preise für gleichplatzierte Teilnehmer).

  • 200 Preise gehen an die nächsten 200 Schüler – Teilnehmer, die den zweiten oder dritten Platz in ihrer Region erreichen, erhalten Preise im Wert von 12,5 Euro (160 Preise + 40 Preise für gleichplatzierte Teilnehmer).

Der gesamte Preispool für Schüler beträgt 25.000 Euro.

Der Wettbewerb ist eine selbstfinanzierte Initiative. Bei geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preispool zu reduzieren. Bei einer großen Anzahl von Höchstpunktzahlen behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Rangliste zu erstellen, die das Alter der Teilnehmer berücksichtigt (jüngere Schüler werden bei gleicher Punktzahl höher eingestuft).

§ 19
Nach Beendigung des Wettbewerbs müssen die Antwortbögen der Schüler in das mitgelieferte Kurierkuvert verpackt werden. Ein vom Veranstalter bezahlter Kurier wird das Paket am 31. Oktober (Freitag) abholen. Sollte der Kurier aus vom Veranstalter unabhängigen Gründen das Paket mit den Antworten bis zum 4. November nicht abgeholt haben, muss das Paket selbstständig versendet werden (per Post oder Kurierdienst). Die Wettbewerbsgebühr kann um die Versandkosten reduziert werden. Bitte melde dies im Koordinatorenbereich unter Angabe der Versandkosten und füge eine gescannte Kopie der Zahlung bei. Wir warten auf das Paket mit den Ergebnissen bis zum 18. November.

§ 20
Die Startgebühr pro Teilnehmer beträgt 7 Euro (eine Schule kann weniger als 10 Teilnehmer anmelden, jedoch gilt dann eine Mindestgebühr von 60 Euro pro Schule). Schulen, die ihre Anmeldung bis zum 10. Oktober 2025 bestätigen, zahlen eine ermäßigte Gebühr von 6 Euro pro Schüler.
Alle Gebühren sind nach Abschluss des Wettbewerbs auf Grundlage einer Rechnung zu entrichten, die gemäß der Anzahl der zurückgesandten Arbeitsblätter ausgestellt wird.

§ 21
Einspruch gegen die Wettbewerbsergebnisse muss innerhalb von 3 Tagen nach der Veröffentlichung der Ergebnisse eingelegt werden. Die Einsprüche werden innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung geprüft. Die Antwortbögen werden 6 Wochen nach der Veröffentlichung der Ergebnisse aufbewahrt.

§ 22
Gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 ist die Schule Mitverantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die für die Zwecke des Wettbewerbs verarbeitet werden.

§ 23
Das Organisationskomitee des Wettbewerbs hat vor der Bekanntgabe der Ergebnisse das Recht, Schüler zu disqualifizieren, wenn die Ergebnisse auf eine mangelnde Eigenständigkeit der Arbeit der Teilnehmer hinweisen. In begründeten Fällen oder auf Antrag des Organisationskomitees des Wettbewerbs kann ein zusätzlicher Überprüfungstest durchgeführt werden. Die Weigerung, am Überprüfungstest teilzunehmen, ist gleichbedeutend mit einer Disqualifikation. Das Regionale Organisationskomitee teilt dem Schulleiter die Gründe für die Entscheidung, einen Überprüfungstest durchzuführen oder eine Disqualifikation auszusprechen, mit.

§ 24
Alle Angelegenheiten, die nicht durch diese Ordnung abgedeckt sind, werden vom Organisationskomitee des Schach-Pferdchen-Wettbewerbs entschieden.